Öffentliche Bekanntgabe Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen gemäß § 17 derDurchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz(SächsVermKatGDVO) zur Auftragsnummer 101724
An nachfolgend aufgeführten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung
wiederhergestellt, festgestellt und abgemarkt:
Gemeinde Machern, Gemarkung Lübschütz
388, 338/5, 40/3, 50/7, 40/9, 40/8, 40/6, 239, 238, 237, 376
Am Flurstück 40/8 und 376 fanden im Zeitraum vom 26.06.2025 bis 30.09.2025
Katastervermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz –
SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 30. Juli 2024) statt. Diese
wurden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Rico Kluge mit Amtssitz in der
Kirchgasse 3a in 04827 Machern durchgeführt.
Gemäß § 16 SächsVermKatG (Grenzbestimmung) wurden durch diese Katastervermessung neue
Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt (Grenzfeststellung) und bestehende
Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen
(Grenzwiederherstellung). Zur Behebung von Mängeln an der Abmarkung bestehender
Flurstücksgrenzen und zur Kennzeichnung von neuen Flurstücksgrenzen wurden die bestimmten
Flurstücksgrenzen in ihren Grenzpunkten mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren
Grenzmarken abgemarkt, soweit sie nach § 16 Abs. 1 SächsVermKatDVO nicht durch
dauerhafte bauliche Anlagen ausreichend gekennzeichnet sind. Auf Grundlage von § 16 Abs. 3
SächsVermKatDVO wurde bei einigen Grenzpunkten von der Abmarkung abgesehen.
Die Ergebnisse liegen ab dem
18.11.2025 bis zum 18.12.2025
in meinen Geschäftsräumen Kirchgasse 3a, in 04827 Machern,
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatDVO gelten die Ergebnisse der
Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
26.12.2025
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Telefon 034292 – 4150 oder per E-Mail unter
info@vermessung24.eu zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen
Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der
Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Rico Kluge, Kirchgasse 3a, 04827 Machern oder beim
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099
Dresden einzulegen.
Machern, den 29.10.2025
Dipl.- Ing. Rico Kluge
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur