Öffentliche Bekanntgabe Liebertwolkwitz
Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) zur Auftragsnummer 101524
An nachfolgend aufgeführten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung wiederhergestellt, festgestellt und abgemarkt:
Gemeinde Stadt Leipzig, Gemarkung Liebertwolkwitz
255, 255/u, 255/t, 255/s, 466/14 & 466/15
Im Auftrag des Eigentümers der Flurstücksnummer 255/t fanden im Zeitraum vom 06.09.2024 bis 26.09.2024 Katastervermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 30. Juli 2024) statt. Diese wurden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Rico Kluge mit Amtssitz in der Kirchgasse 3a in 04827 Machern durchgeführt.
Gemäß § 16 SächsVermKatG (Grenzbestimmung) wurden durch diese Katastervermessung neue
Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt (Grenzfeststellung) und bestehende
Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen (Grenzwiederherstellung). Zur Behebung von Mängeln an der Abmarkung bestehender Flurstücksgrenzen und zur Kennzeichnung von neuen Flurstücksgrenzen wurden die bestimmten Flurstücksgrenzen in ihren Grenzpunkten mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken abgemarkt, soweit sie nach § 16 Abs. 1 SächsVermKatDVO nicht durch
dauerhafte bauliche Anlagen ausreichend gekennzeichnet sind. Auf Grundlage von § 16 Abs. 3
SächsVermKatDVO wurde bei einigen Grenzpunkten von der Abmarkung abgesehen.
Die Ergebnisse liegen ab dem
18.11.2024 bis zum 18.12.2024
in meinen Geschäftsräumen Kirchgasse 3a, in 04827 Machern,
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
26.12.2024
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Telefon 034292 – 4150 oder per E-Mail unter info@vermessung24.eu zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Rico Kluge, Kirchgasse 3a, 04827 Machern oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden einzulegen.
Machern, den 04.11.2024
Dipl.- Ing. Rico Kluge
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur